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Führerscheinklasse B197

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Klasse B197

Rechtliches

Am 1.4.21 wurde die Klasse B durch die einfacher zu erlangende Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) ersetzt.

Du darfst uneingeschränkt Autos mit Handschaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren.

Deine Fahrausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Das Erleichtert deine Prüfung deutlich und reduziert deine Fahrstundenanzahl.

Die Ausbildung zu B197 dauert nicht länger als bei Klasse B, da du durch die Automatikausbildung weniger Fahrstunden benötigst.

In deine Fahrausbildung ist eine kurze Fahrerschulung von 450 Minuten integriert. Damit erlangst du die Befähigung Autos mit Handschaltgetriebe fahren zu dürfen.

Nach der Fahrerschulung fährst du mit deinem Fahrlehrer eine kurze Testfahrt.

 

Vorbesitz Klasse B197 und dann Erweiterung auf Klasse BE (Anhänger):

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 besitzt, erhält bei Erweiterung der Fahrerlaubnis für die aufbauende Klasse BE, C oder D eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern die Prüfung für die Klasse BE, C, D mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. Die Ausbildung und Prüfung der Klasse BE, C oder D findet aber mittlerweile bei fast allen Fahrschulen immer auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt. Somit hat man eine Automatikbeschränkung bei der Klasse BE, C oder D.

-> Es darf ein Anhänger nur mit einem Automatikauto gezogen werden.

Diese Automatikbeschränkung könnte man entfernen lassen, wenn man in einer erneuten praktischen Prüfung für die Klasse B seine Schaltkompetenz nachweist. Für diese kurze Ausbildung sind keine Sonderfahrten, kein Theorieunterricht und keine theoretische Prüfung vorgeschrieben.

Deine Voraussetzung

  • Mindestalter 17,5 Jahre

  • Führerscheinantrag bei der Fahrerlaubnisbehörde

  • Theoretische Ausbildung

  • Theoretische Prüfung

  • Praktische Ausbildung mit einem Auto mit Automatikgetriebe

  • Praktische Prüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe

  • Praktische Fahrerschulung mit mindestens 450 Minuten Dauer mit einem Auto mit Handschaltgetriebe

  • Testfahrt innerorts und außerorts mit deinem Fahrlehrer auf einem Auto mit Handschaltgetriebe

  • Keine praktische Prüfung mit einem Auto mit Handschaltgetriebe nötig

Klasse B mit Schlüsselzahl 197 ist auch mit BF17 Begleitetes Fahren möglich (Mindestalter 16,5 Jahre).

Dein Fahrzeug

Für deine Sicherheit und Spaß in der Ausbildung fährst du auf top ausgestatteten Fahrzeugen aktuellster Modelle. Eine professionelle Wartung und Sauberkeit unserer Fahrzeuge ist selbstverständlich.

Nach bestandener Prüfung darfst du Autos mit Automatikgetriebe und Handschaltgetriebe fahren.

Dein Theorieunterricht

Anzahl Theorieeinheiten bei keinem Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 12 Theorieeinheiten (à 90 Min) Grundstoff

  • 2 Theorieeinheiten (à 90 Min) Zusatzstoff Klasse B


Anzahl Theorieeinheiten bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse:

  • 6 Theorieeinheiten (à 90 Min) Grundstoff

  • 2 Theorieeinheiten (à 90 Min) Zusatzstoff Klasse B

Deine Fahrstunde

Die Fahrstunden setzen sich zusammen aus Übungsstunden und Sonderfahrten.

Damit dir die Ausbildung Spaß macht und du keine Stunde zu viel brauchst, sorgt dein Fahrlehrer für eine stressfreie Lernatmosphäre.

Das dein Fahrlehrer pünktlich ist und die Fahrzeiten einhält ist für uns selbstverständlich.

Die ersten Übungsstunden finden auf einem Parksplatz statt. Der Parkplatz befindet sich in der Nähe der Fahrschule.

Damit du keine Stunde zuviel fährst, führen wir für dich einen individuellen Ausbildungsplan.

Die Sonderfahrten werden am Ende der Ausbildung gefahren.

Eine Prüfungssimulation am Ende deiner Ausbildung hilft dir und deinem Fahrlehrer zu beurteilen, ob du die Prüfung mit Erfolg ablegen wirst.

Übungsstunde

In den Übungsstunden trainierst du die Grundfahraufgaben und das Fahren in der Stadt.

Die Anzahl ist variabel. Eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben.

Immer nach unserer Devise: „Soviel wie nötig, so wenig wie möglich!“

Sonderfahrt

In den Sonderfahrten trainierst du das Fahren auf der Landstraße, auf der Autobahn und bei Dämmerung.

Die Dauer ist gesetzlich vorgegeben.

  • 225 Minuten Landstraße

  • 180 Minuten Autobahn

  • 135 Minuten bei Dämmerung

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